Stiftungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Wege, Gutes zu tun. Sie können sich in der Bürgerstiftung VR Bank in Holstein in folgender Weise engagieren:


Spende ab 1 Euro

Ihr Engagement für gemeinnützige Zwecke in der Region ist bereits ab 1 Euro möglich und kommt in voller Höhe an. Wenn Sie sich für gemeinnützige Zwecke in Ihrer Region finanziell engagieren wollen, spenden Sie bitte an folgende Bankverbindung:

Bürgerstiftung VR Bank in Holstein
IBAN: DE19 2219 1405 0052 0520 40
BIC: GENO DEF1 PIN (VR Bank in Holstein eG)

Bei Spenden bis zu 300 Euro reichen Sie bitte den vereinfachten Zuwendungsnachweis in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug bei Ihrem Finanzamt ein. Für Beträge ab 300 Euro erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung. Geben Sie hierfür bei Ihrer Überweisung bitte Ihre Adresse an.


Zustiftung ab 5.000 Euro

Mit einer Zustiftung ab 5.000 Euro erhöhen Sie das Stiftungskapital. Die Zuwendung bleibt somit dauerhaft erhalten. Die jährlichen Erträge aus der Anlage dieses Kapitals stehen dann für die Förderung von Projekten in der Region zur Verfügung.


Stiftungsfonds ab 25.000 Euro

Die Einrichtung eines Stiftungsfonds ist ab 25.000 Euro möglich. Bei dieser besonderen Form der Zustiftung wählen Sie Ihren Namen und bestimmen Ihren Zweck. Das Organisatorische übernehmen wir für Sie.


Treuhandstiftung ab 50.000 Euro

Die Errichtung einer eigenen Stiftung ist ab 50.000 Euro möglich. Diese stellt rechtlich ein treuhänderisch durch die Bürgerstiftung VR Bank in Holstein verwaltetes Sondervermögen dar. Sie bestimmen den Zweck - ebenso wie den Namen Ihrer Treuhandstiftung. Wir kümmern uns um die Organisation, wie z. B. den Jahresabschluss und die Steuererklärung.


Geschäftsführung

"Haben Sie Fragen zu Stiftungsmöglichkeiten oder zu Ihrem Projekt und den Fördermöglichkeiten? Kontaktieren Sie mich gerne, ich stehe für Ihre Fragen zum Spenden und Stiften zur Verfügung.

 

  • Bettina Fischer
  • Zertifizierte Stiftungsberaterin (ADG)
  • Telefon 04101 501 - 1189
  • Fax 04101 501 - 5189